6. Die Frage des Zustandekommens einer Gerichtsstandsvereinbarung, d. h. die Frage, ob ein rechtsgültiger Konsens der Parteien vorliegt, ist nach den Regeln des materiellen (Obligationen-) Rechts zu beantworten. Es kann diesbezüglich auf die lex fori zurückgegriffen werden (BGE 122 III 439, E. 3b). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte III.