Es ist nicht ersichtlich, weshalb es nicht möglich und zumutbar gewesen sein soll, dazu kurz mündlich Stellung zu nehmen. Zudem ist nicht nachvollziehbar, welche Abklärungen und Überprüfungen noch notwendig gewesen sein sollten, um sich zu © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte vergewissern, dass keine Aufwendungen verrechnet wurden, die nicht direkt mit dem vorliegenden Zivilverfahren zusammenhängen, liegen doch keine Stundenaufschriebe im Recht. Vielmehr ging es bloss darum, die Angemessenheit der Zuschläge zu beurteilen.