8. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 5. September 2014 wurde ein zweiter Schriftenwechsel angeordnet (act. 47). Auf eine Beschränkung des zweiten Schriftenwechsels auf den behaupteten Vertragsschluss vom 20. April 2006 und die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte