Dieser habe die XY-Software während seiner Anstellung zusammen mit einem Entwicklungsteam für sie als Arbeitgeberin entwickelt. In der Folge habe D eine Entschädigung für die Nutzung der angeblich von ihm entwickelten Software in Höhe von 3,36 Millionen Franken verlangt. Nach Bestreitung dieser Forderung habe D die Klägerin vorgeschoben, um gestützt auf einen angeblichen Vertrag eine Forderung von gleicher Höhe zu verlangen. Die von der Klägerin vorgelegten Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem behaupteten Vertragsschluss vom 20. April 2006 stehen sollen, seien mit dem Ziel einer betrügerischen Anspruchsbegründung gefälscht worden.