Die Beklagte weigere sich jedoch, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Für die in der Zeit von April 2006 bis November 2009 erbrachten Leistungen fordere sie von der Beklagten (pauschalisiert) Fr. 3'360'000.00. Nach Bezahlung des Gerichtskostenvorschusses in Höhe von Fr. 120'000.00 wurde die Klageschrift am 17. April 2012 der Beklagten zugestellt (act. 5).