C war seit (mindestens) dem 26. Juni 2004 Direktor bzw. Generaldirektor bei der Beklagten. Seit dem 28. August 2012 amtet er als Verwaltungsratspräsident der Beklagten. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2. D war von Februar 2006 bis März 2011 für die Beklagte tätig. Die Klägerin behauptet, D habe das Computerprogramm „XY-Software“ entwickelt. D habe ihr im Jahr 2006 eine Lizenz für die XY-Software eingeräumt. Diese Lizenz habe das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen beinhaltet.