1. Die A GmbH in Liquidation (Klägerin) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung russischen Rechts mit Sitz in Russland. Sie ist im staatlichen Register juristischer Personen der Russischen Föderation eingetragen und befindet sich gemäss einem Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 31. Oktober 2011 in Liquidation. Die B AG (Beklagte) ist eine Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts. Sie ist im Öffentlichkeitsregister des Fürstentums Liechtenstein eingetragen. Im Verlaufe des Verfahrens hat sie ihre ursprüngliche Firma von BB AG in B AG geändert. C war seit (mindestens) dem 26. Juni 2004 Direktor bzw. Generaldirektor bei der Beklagten.