Übernachtungskosten), wirken sich demnach nicht provisionsmindernd aus. Berücksichtigt werden können einzig Preisnachlässe, welche die Beklagte ihren Kunden aufgrund von Garantie oder Nachbesserungsarbeiten gewährte. 3. Nach erfolgter Einsichtnahme in die beklagtische Buchhaltung und dem Abschluss des (doppelten) Schriftenwechsels sind die folgenden fünf Positionen noch umstritten: […]