Dadurch, dass bei diesem Verständnis der Klausel eine Provisionskürzung stets eine Preisreduktion ("price reductions") voraussetzt, ergibt sich eine einfache Berechnungsgrundlage. Zudem bleibt der Grundsatz erhalten, dass die Provision letztlich aufgrund des Kauf- oder Werkpreises berechnet wird. Kosten oder Aufwände, die der Beklagten im Zusammenhang mit nachträglichen "Garantiearbeiten vor Ort" entstanden, namentlich Material- und Arbeitskosten (inkl. Spesen, Reise- und © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte