b) Bei der vorliegenden Stufenklage stellte die Klägerin in Ziff. 1 und 2 Hilfs- Rechtsbegehren betreffend Abrechnung und Gewährung der Einsicht in die Unterlagen zur Bezifferung der Provisionsansprüche (vgl. Markus, Berner Kommentar, N 16 zu Art. 85 ZPO; BSK ZPO-Dorschner, Art. 85 N 23), begründete jedoch die Klage vollumfänglich in materieller Hinsicht. Dazu äusserte sich die Beklagte in der Klageantwort umfassend und lehnte die beantragte Verfahrensbeschränkung ab, da sie sämtliche verfahrensrelevanten Unterlagen eingereicht habe, womit der Klägerin eine