A. GmbH (Klägerin) schloss mit der B. AG (Beklagte) am 13. bzw. 23. Oktober 2004 einen als "Agency Agreement" bezeichneten schriftlichen Vertrag (Agenturvertrag), gemäss welchem die Klägerin – im Grundsatz – eine Kommission bzw. Provision von 10% für im Vertragsgebiet verkaufte Anlagen und Ersatzteile erhielt. Aufgrund der Vermittlungstätigkeit der Klägerin schloss die Beklagte mit einer Reihe von in Belgien © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte