© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte vertretenen Ansicht, der Liefervertrag sei auf unbegrenzte Zeit eingegangen worden (Klageantwort Seiten 2/3), ein sittenwidriges Übermass erreicht, hat der Richter nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden (Gauch/Schluep/Schmid, a.a.O., N 663).