Die Klägerin, welche den Vertrag verfasste, habe es versäumt, die Frist zur Vertragserfüllung vertraglich auszuhandeln (Klageantwort Seite 3). Nachdem die Klägerin auf die Vertragserfüllung verzichtete, habe sie [die Beklagte] seit dem 06. März 2007 keine Bestellungen mehr tätigen können (Klageantwort Seite 2). II.