Die Beklagte bestellte nach der Lieferung vom 21. Februar 2005 (kläg. act. 8) während mehreren Monaten keine weiteren Teilmengen mehr (Klage Seite 5). Anlässlich einer Besprechung zwischen den Parteien Ende Mai 2005 erklärte R. L. für die Beklagte, dass sie keine weiteren Lieferungen mehr abrufen werde (Klage Seite 5; kläg. act. 10).