4. Gemäss Ziff. 6.2 des Vertrags hatten die Parteien jeweils per 30. November eine Prognose über die Menge der verkauften Ware für das folgende Jahr zu erstellen. Die Beklagte war sodann verpflichtet, mindestens 70% der prognostizierten Mengen abzunehmen (Ziff. 6.3). Nach Ziff. 12.2 des Vertrags durfte die Beklagte während der Vertragsdauer keine identischen oder ähnlichen Produkte herstellen, herstellen lassen oder verkaufen. Die Klägerin wirft der Beklagten vor, diese Pflichten ab April 2005 bis zum Vertragsende verletzt zu haben, und fordert dafür Schadenersatz.