Am 24. Juni 2008 wurde die Beklagte über den Inhalt der Dokumente in Kenntnis gesetzt und verweigerte die Annahme erneut. Sie hat sich danach auch nicht zur Klage vernehmen lassen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte II.