1. Die Beklagten reichten am 24. Dezember 2007 eine nachträgliche Eingabe inklusive Beilagen (bekl.act. 23-30) ein, mit welcher sie zu verschiedenen Ausführungen der Klägerin in der Vorfrageduplik Stellung nahmen. Die Klägerin stellte am 11. Januar 2008 den Antrag, die nachträgliche beklagtische Eingabe sei aus dem Recht zu weisen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen unter solidarischer Haftung zu Lasten der Beklagten 1 und 2.