Die Klägerin stellte mit Vorfrageantwort vom 23. Oktober 2007 insbesondere den Antrag, auf die Klage sei einzutreten. Die Parteien erstatteten am 12. November bzw. 12. Dezember 2007 die Vorfragereplik bzw. –duplik. Die Parteien haben auf eine mündliche Verhandlung vor dem Handelsgericht verzichtet. II.