3. Mit Klage vom 27. Juli 2007 verlangt die Klägerin, die Beklagten hätten unter solidarischer Haftung die nach ihrer Darstellung geschuldeten Honorare sowie Spesen und Reisekosten von insgesamt € 648'055.12 nebst Zins zu 5 % seit 14. Mai 2007 zu bezahlen. Dabei geht die Klägerin davon aus, dass zwischen ihr und den Beklagten am 3. Oktober 2006 ein Auftrag i.S.v. Art. 394 Abs. 3 OR über Beratungsdienstleistungen im Rahmen eines Start-Up's im Bereiche von biogenen Treibstoffen zustande gekommen war.