2. Im August 2006 fanden Gespräche zwischen Mitarbeitern der Klägerin, so u.a. R. F., A. H. und M. H., sowie T. H. von den Beklagten statt. Mit E-Mail vom 3. Oktober 2006 fasste R. F. von der Klägerin gegenüber T. H. ein am Vortag geführtes Gespräche zusammen und hielt fest, dass die Klägerin für die Erstellung des Business Cases der Beklagten 1 eine Rechnung über € 100'000.-- stelle, zuzüglich Reisekosten, die sich auf ca. 15 % des Honorarbetrages belaufen würden. Die Klägerin offerierte weitere Leistungen unter Hinweis auf die anfallenden Honorare (kläg.act. 9). T. H. akzeptierte namens der Beklagten 1 gleichentags per