Als Anhang zum E-Mail sandte R. F. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin (kläg.act. 7) und die Aufstellung der Klägerin über "Nebenkosten und Spesen" (kläg.act. 8). R. F. hatte das E-Mail an T. B. gerichtet, bei welchem es sich gemäss unbestrittenen Angaben der Klägerin um den Assistenten von J. S. handelt (kläg.act. 6).