R. F., Partner bei der Klägerin, verfasste mit E-Mail vom 13. Juli 2006 "eine kurze Zusammenstellung unseres Angebotes für das Thema Biodiesel". Dabei ging er von einem Aufwand der Klägerin von ca. 30 – 40 Manntagen à € 2'500.-- zuzüglich "Reisezeiten, Spesen und Nebenkosten (siehe angehängte Dateien) aus". Er erklärte sich bereit, "auch gerne ein formelles Angebot" zu erstellen, sofern er ein "positives Signal" erhalte. Als Anhang zum E-Mail sandte R. F. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin (kläg.act. 7) und die Aufstellung der Klägerin über "Nebenkosten und Spesen" (kläg.act.