Gemäss Vorbringen der Klägerin trat Ende Mai 2006 J. S., Inhaber und Geschäftsführer der S. F. O. GmbH (nachfolgend SFO) mit Sitz in Bonn, an die Klägerin heran, wobei es um ein Start-Up-Projekt von T. H., Geschäftsführer der Beklagten, ging. Gemäss eigenen Vorbringen beauftragten die Beklagten die SFO, vertreten durch J. S., Ende Juni 2006, bei der Projektierung mitzuwirken. Die Klägerin führt aus, zwischen J. S. und Mitarbeitern der Klägerin hätten verschiedene Gespräche stattgefunden. R. F., Partner bei der Klägerin, verfasste mit E-Mail vom 13. Juli 2006 "eine kurze Zusammenstellung unseres Angebotes für das Thema Biodiesel".