1. Am 29. Dezember 2006 reichte der Kläger die vorliegende Klage beim Handelsgericht ein mit dem Rechtsbegehren, es sei der Kläger mit seiner Forderung von Fr. 33'238.65 in den Kollokationsplan des Konkursverfahrens über die C. AG aufzunehmen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten. Dabei wies er darauf hin, dass er, um die Klagefrist zu wahren, eine identische Klage auch beim Kreisgericht X. eingereicht habe, nachdem die Zuständigkeit des Handelsgerichts nicht zweifelsfrei feststehe.