handelt es sich somit um eine Auseinandersetzung zwischen der Klägerin als Aktionärin und der Beklagten, mithin um eine Streitigkeit zwischen "Aktionären und der Gesellschaft" im Sinne von Art. 28 der Statuten (kläg.act. 14, bekl.act. 2, 3). Bestritten ist, dass sich die Klägerin der Schiedsklausel unterworfen hat.