gegründet (kläg.act. 8 = bekl.act. 2) und am 7. Juni 1993 im Handelsregister eingetragen (kläg.act. 5). Die Aktien, welche U. bei der Gründung zeichnete, "wurden am Gründungstag vollumfänglich auf die Klägerin übertragen, so dass diese mit einem Anteil von 35 % Minderheitsaktionärin der Beklagten ist" (vgl. Klage Rz.10; Beilage zur Eingabe vom 05.10.2006, Aktienzertifikat über 35 Namenaktien der Beklagten vom 24.05.1993 mit rückseitiger Zession von U. auf die Klägerin vom 24.05.1993). In Art. 28 der Statuten der Beklagten vom 24. Mai 1993 wird neben dem Gerichtsstand folgende Schiedsklausel vorgesehen: