dies war hier jedoch nicht der Fall. Sie erfragte hingegen noch den Grund für den Fall, dass eine frühere Versicherung nicht mehr in Kraft sein sollte. Die Antwort auf diese Frage kann ebenfalls Rückschlüsse auf Risikofaktoren erlauben. Im vorliegenden Fall war der Kläger aber im Zeitpunkt der Antragstellung versichert. Er hat nun die ihm gestellte Frage nach einer bestehenden oder früheren Versicherung korrekt beantwortet, ebenso hat er die richtige Gesellschaft genannt.