Die Frage nach der Gesellschaft ist ebenfalls korrekt mit „(…)“ [Y. Versicherung] beantwortet. Hingegen handelt es sich bei der angegebenen Policen Nr. 5.918.722 um eine frühere Police, die bei Antragstellung bereits nicht mehr in Kraft war; an deren Stelle war die Police Nr. 15.051.620 mit Laufzeit vom 15. Februar 2002 bis 28. Februar 2005, wiederum bei der, getreten (kläg. act. 8). Die Frage „Sind die Versicherungen noch in Kraft’“ beantwortete der Kläger mit „ja“. Die Zusatzfrage „Wenn nein, Grund“ ist (ungefragt, da die vorherige Frage bejaht worden war) mit „ja, noch bis Ende 2003“ beantwortet.