dies habe die Beklagte erst am 15. September 2004 bei der Schadensbesichtigung erfahren. Selbst wenn der Kläger schon früher gegenüber Herrn P.T. erklärt haben sollte, er zahle auch der Y. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte