Zudem werde ohnehin bestritten, dass P.T. im Zeitpunkt des Antrages gewusst habe, dass die im Antrag aufgeführte Police der Y. Versicherung bereits durch eine neue ersetzt worden war. Herr P.T. habe das Kündigungsschreiben an die Y. Versicherung aufgrund der Angaben des Klägers und den von diesem vorgelegten Unterlagen vorbereitet. Bestritten sei auch, dass der Kläger P.T. bereits im Frühling/ Sommer 2004 mitgeteilt habe, er sei sowohl bei der Beklagten als auch bei der Y. Versicherung für das gleiche Risiko versichert; dies habe die Beklagte erst am 15. September 2004 bei der Schadensbesichtigung erfahren.