bei der Beklagten bestand nebst der Geschäftsversicherung (...) noch eine Hausratversicherung. Am 15. September 2004 fand eine Besichtigung des Brandplatzes durch die Vertreter der Versicherungsgesellschaften statt. Mit Chargé- Schreiben vom 15. September 2004 bezog sich die Beklagte auf die Besichtigung und machte geltend, sie habe festgestellt, dass die Geschäftsversicherung inklusive Betriebsunterbruch nach wie vor bei der Y. Versicherung platziert sei.