Versicherungsdeckung ab 1. Januar 2004 durch die Geschäftsversicherung (…) (kläg. act. 11). c) In der Nacht vom 11. auf den 12. September 2004 ereignete sich ein Brand im Restaurant O. (kläg. act. 5). Die GVA stellte in der Folge einen Totalschaden fest und richtete ihre Leistungen aus. Der Kläger meldete den Schadenfall auch der Y. Versicherung und der Beklagten (kläg. act. 12). Unter der Police Nr. 15.051.1620 war das Geschäftsinventar inklusive Betriebsunterbruch mit der Laufdauer 15. Februar 2002 bis 28. Februar 2005 weiterhin bei der Y. Versicherung versichert (kläg. act. 8); bei der Beklagten bestand nebst der Geschäftsversicherung (...) noch eine Hausratversicherung.