b) Am 3. September 2003 unterschrieb der Kläger einen Antrag zum Abschluss einer Geschäftsversicherung (…) bei der Beklagten, die u.a. eine Deckung bei Feuer vorsah und auch den Betriebsunterbruch abdeckte. Im Antragsformular war die Frage nach dem Bestehen einer ähnlichen Versicherung mit „ja“, die Frage nach der Gesellschaft mit „(..)“ [nachfolgend Y. Versicherung] beantwortet und als Policen Nr. "5.918.722" angegeben worden. Die Frage, ob „die Versicherungen“ noch in Kraft seien, wurde bejaht und die folgende Zeile mit der Frage „wenn nein, Grund?“ trotzdem beantwortet mit „ja, noch bis Ende 2003“ (kläg.