a) Am 5. September 2005 sind die Verordnung über den Lufttransport vom 17. August 2005 (LTrV; SR 748.411) und das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Abkommen, SR 0.748.411) in Kraft getreten. Die Klägerin macht nun geltend, nachdem das der vorliegenden Forderung zugrunde liegende Schadensereignis am 7. April 2004 stattgefunden habe, seien die altrechtlichen Regelungen anwendbar, insbesondere das Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 12. Oktober 1929 (Warschauer Abkommen, WA;