1. Unbestrittenermassen schloss die Klägerin mit der A. AG einen Vertrag ab über die Beförderung von Bäumen mit einem Helikopter auf dem Gemeindegebiet von X. (Kanton St. Gallen). Die A. AG beauftragte die Beklagte mit der Durchführung des Transportes, gegenüber welcher nunmehr die Klägerin den Schaden, welcher dieser durch die Beschädigung der zwei Sumpfeichen entstanden ist, geltend macht. Sie geht davon aus, dass die Beförderung der Bäume dem Lufttransportreglement unterstehe, das in Bezug auf den Gerichtsstand auf ein internationales Abkommen verweise.