Sowohl das Warschauer Abkommen als auch das Guadalajara Abkommen würden vorsehen, dass eine Klage auf Schadenersatz insbesondere bei dem Gericht des Bestimmungsortes angehoben werden kann. Nachdem die Bäume in der Nähe von X. (Kanton St. Gallen) befördert worden seien, mithin der Bestimmungsort der Lufttransporte sich in X. befinde, sei die örtliche Zuständigkeit des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen gegeben.