Am 20. April 2004 machte die Klägerin gegenüber der A. AG einen Sachschaden von rund Fr. 50'000.-- geltend, wobei sie darauf hinwies, dass dieser durch die von ihr beauftragte "Subunternehmerfirma" (Beklagte) verursacht worden sei (kläg. act. 7). Über die A. AG wurde am 23. September 2005 der Konkurs eröffnet (kläg. act. 13), © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte worauf die Klägerin im Konkursverfahren eine Forderung von rund Fr. 50'000.-- eingab (kläg. act. 14).