1. Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in B. (Kanton St. Gallen). Sie beauftragte im April 2004 die A. AG mit Sitz in R. mit der Luftbeförderung von mehreren Pflanzen und dabei insbesondere von zwei Sumpfeichen. Diese beauftragte die Beklagte als Unterfrachtführerin mit dem Transport der beiden Sumpfeichen, welche nicht in die Gewichtsklasse des Angebots der A. AG passten. Die Beklagte (Sitz im Kanton Bern) transportierte die Bäume am 7. April 2004 per Helikopter von F. nach G. in X. (Kanton St. Gallen), wobei diese beschädigt wurden.