Somit erscheint es sachgerecht, diesem Aktienkurs (P [= SEK 289]) der als Ausgleichszahlung geleistete Betrag pro Aktie (Z) hinzurechnen. Dabei ist von der gesamten Anzahl der Aktien, d.h. nach Kapitalerhöhung durch Bezugsrechtsausgabe und nach Ausgabe von Aktien für das Kraftloserklärungsverfahren auszugehen (A + B + C), nachdem diese Anzahl Aktien vom Markt bereits antizipiert worden ist. Dies ergibt folgende Formel: ZxB WOAZ  P  A BC Werden in diese Formel die Werte eingesetzt, die im Zeitpunkt der Klageänderung bekannt waren, lautet sie wie folgt: Z 198 '635 WOAZ  P  70'098 '746  C