S = SEK 155, d.h. der Betrag der Einlage, der auf eine neue Aktie zu leisten war). Nachdem anzunehmen ist, dass die Reaktion auf die Information, dass die Aktionäre der Beklagten eine Ausgleichszahlung erhalten, bereits im Kurs enthalten ist, ist dies, um die Situation ohne Kapitalerhöhung zu berechnen, wiederum zu korrigieren. Dieser (erst zu berechnende) Betrag ist der Kapitalisierung wieder hinzuzurechnen (Z x B; Z = Ausgleichszahlung pro B-Aktie, die den Aktionären der Beklagten geleistet wird). Dies ergibt folgende Formel: P( A  B  C )  SxC  ZxB WOKE  A B