Massgeblicher Zeitpunkt für die Ausgleichszahlung ist dabei derjenige, in welcher der volle Nachteil der Kapitalverwässerung eingetreten ist. Gemäss den überzeugenden Ausführungen der Klägerin ist entsprechend der "Theorie der Effizienz der Finanzmärkte" der Umstand zu berücksichtigen, dass Finanzmärkte bereits auf Informationen reagieren, die bekannt gegeben werden, auch wenn die Tatsachen, über die informiert wird, sich noch nicht ereignet haben.