Im übrigen waren die Leica-Aktionäre gemäss den Ausführungen der Beklagten bereits am 15. März 2006 darüber informiert worden, dass eine Kapitalerhöhung bei der Klägerin stattfinden werde und sie für den Verwässerungseffekt entschädigt würden. Am 18. April 2006 wurde ferner der Berechnungsmechanismus für die Anpassung der Entschädigung im vorliegenden Verfahren um Kraftloserklärung in den Hompages beider Parteien veröffentlicht, und den Finanzmedien wurde auch eine entsprechende Pressemitteilung zugestellt (Beilage 1 zur Klageänderungsantwort).