6. Die erste Veröffentlichung der Kraftloserklärung nach Art. 33 BEHG erfolgte im SHAB Nr. 18 vom 26. Januar 2006, S. 39. Weitere Veröffentlichungen erfolgten im SHAB Nr. 28 vom 9. Februar 2006, S. 35, und Nr. 39 vom 24. Februar 2006, S. 53. Innerhalb der angesetzten Frist von drei Monaten, welche ab der ersten Publikation im SHAB vom 26. Januar 2006 zu laufen begann, ist keiner der Inhaber der betroffenen Aktien dem Verfahren als selbständiger Nebenintervenient beigetreten. Das Rechtsbegehren der Klageänderung wurde im SHAB Nr. 86 vom 4. Mai 2006, S. 38, publiziert.