Die Klägerin war sich bewusst, dass diese Kapitalerhöhung eine Verwässerung zur Folge hat, und kündigte in einer Pressemitteilung vom 15. März 2006 an, diese entsprechend auszugleichen (Beilage 7 zur Klageänderung). Die Ausgabe von Bezugsrechten wurde in der Folge gut aufgenommen, so dass bereits am 19. April 2006 die volle Zeichnung öffentlich mitgeteilt werden konnte (Beilage 1 zur Eingabe vom 23.06.2006). Gemäss Angaben der Klägerin wurde die Pressemitteilung entsprechend den an der Stockholmer Börse massgebenden Regeln während des laufenden Handels veröffentlicht.