Als erster Handelstag an der Stockholmer Börse und der SWX Swiss Exchange für die durch die Bezugsrechtsausgabe erworbenen Aktien wurde der 25. April 2006 vorgesehen, für die im Rahmen der zweiten Zuteilung erworbenen Aktien der 4. Mai 2006 (Ausführungen unter dem Titel "Trading in interim shares, etc."). Im Emissionsprospekt wurde vorgesehen, dass das endgültige Ergebnis der Kapitalerhöhung am 28. April 2006 bekannt gegeben werden sollte (Beilage 5 S. 9 zur Klageänderung). Die Klägerin war sich bewusst, dass diese Kapitalerhöhung eine Verwässerung zur Folge hat, und kündigte in einer Pressemitteilung vom 15. März 2006 an, diese entsprechend auszugleichen (Beilage 7 zur Klageänderung).