Dem Auszug aus dem Aktienregister der Beklagten kann entnommen werden, dass die Beklagte selbst am 14. Dezember 2005 4'263 eigene Aktien hielt (kläg.act. 15, 2. Linie). Am 14. März 2006 übertrug die Beklagte 300 ihrer eigenen Aktien an einen ehemaligen Mitarbeiter, wobei diese nach deren Angaben vom ehemaligen Mitarbeiter umgehend im Markt verkauft worden waren (Beilage 1 zur Klageänderung). Damit reduzierte sich per 14. März 2006 der Bestand von 4'263 eigenen Aktien entsprechend. Zu berücksichtigen sind ferner die von der Credit Suisse bis Ende Dezember 2005 treuhänderisch für die Beklagte gehaltenen 10'200 Vorratsaktien, die unter dem alten Aktienrecht geschaffen worden waren.