14. Oktober 2005 der Bank Julius Bär die Aktien der Beklagten, wobei diesen Fr. 440.-- netto pro Aktie per Valuta 14. Oktober 2005 gutgeschrieben wurde (kläg.act. 12 S. 4 ff.). Im Anschluss daran wurden die angedienten Aktien der Beklagten als Sacheinlage in die Kapitalerhöhung bei der Klägerin eingebracht und die Kapitalerhöhung vollzogen. Per Valuta 26. Oktober 2005 wurden die neu geschaffenen „B-Aktien“ der Klägerin an die ehemaligen Aktionäre der Beklagten ausgeliefert (kläg.act. 20). An der a.o.