Entsprechend dem öffentlichen Kaufangebot wurden den Drittbanken für eine eingelieferte Aktie der Beklagten fünf „B-Aktien“ der Beklagten ausgeliefert, d.h. insgesamt 11'959'825 Aktien (kläg.act. 12 S. 4 ff.). Dazuzuzählen sind die bei der Bank Julius Bär intern übertragenen 30'940 „B-Aktien“ (im Austausch gegen 6'188 Aktien der Beklagten), was der Gesamtsumme von 11'990'765 „B-Aktien“ der Klägerin entspricht.