Auf Grund der Liste, welche die Einzeltransaktionen aufführt, ergibt sich, dass insgesamt 2'391'965 Aktien der Beklagten durch andere Banken an die Bank Julius Bär eingeliefert wurden. Dazu sind die von der Bank Julius Bär intern gelieferten 6'188 Titel (kläg.act. 12 S. 1 und 2) zu zählen, womit sich das Gesamttotal von 2'398'153 Aktien der Beklagten ergibt. Entsprechend dem öffentlichen Kaufangebot wurden den Drittbanken für eine eingelieferte Aktie der Beklagten fünf „B-Aktien“ der Beklagten ausgeliefert, d.h. insgesamt 11'959'825 Aktien (kläg.act.