2. In der Folge wurden alle Bedingungen des Angebots erfüllt. Am 29. September 2005 wurde das definitive Zwischenergebnis des Angebots publiziert, wobei das Zustandekommen des Angebots durch Erfüllung von sämtlichen Bedingungen festgehalten wurde, insbesondere die Erteilung der wettbewerbsrechtlichen Bewilligungen, keine Änderung der Statuten der Beklagten sowie Zustimmung der a.o. Generalversammlung der Klägerin vom 15. August 2005 betreffend Kapitalerhöhung und Statutenänderung (kläg.act. 9). Auch die auflösenden Bedingungen des Kaufangebots (vgl. kläg.act. 6 Ziff. 2.3) wurden im Anschluss an die Nachfrist erfüllt.